Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen
Risikoanalyse gem. § 20 (2) der COVID-19-Schulverordnung 2021/22
Gemäß § 20 (2) der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 dürfen Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG) und schulbezogene Veranstaltungen (§ 13a SchUG) nur dann durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Hygienebestimmungen für die gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck ist vor der Entscheidung über die Planung oder Durchführung von Veranstaltungen eine Risikoanalyse betreffend den Schutz der körperlichen Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen im Hinblick auf COVID-19 zu erstellen. Die Risikoanalyse ist in Anbetracht der epidemiologischen Situation am Ort der Veranstaltung laufend zu evaluieren und der Planung und der Durchführung der Veranstaltung zugrunde zu legen.
Um die Leiter/innen der Veranstaltungen bei der Erstellung der Risikoanalyse zu unterstützen, wurde von den Fachinspektionen für Bewegungserziehung und Sport eine österreichweit einheitliche Vorlage entwickelt, die Sie hier zum Download finden:
RISIKOANALYSE SCHULVERANSTALTUNG
RISIKOANALYSE SCHULBEZOGENE VERANSTALTUNGEN